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Erbschaftsteuer und Schenkungen

Für Immobilien, die in Belgien liegen, fällt belgische Erbschaftsteuer an. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene in Deutschland seinen Wohnsitz hatte. Die aus Deutschland bekannten hohen Steuerfreibeträge z.B. für Ehegatten oder Kinder gibt es in Belgien nicht.

Dazu steigt die Steuerprogression für die erbenden Kinder und Ehegatten recht schnell von 3% auf 30% – z. B. in der Region Brüssel-Hauptstadt für den über 500 000 € liegenden Teil der Erbschaft. Ein Steuersatz, der gerade bei Immobilien schnell erreicht wird.

Die in den verschiedenen Regionen gültigen genauen Erbschaftssteuersätze und Modalitäten findet man auf der deutschsprachigen Webseite von Wikipedia.

In Belgien kann ein Elternteil durch Handschenkung Geld unbegrenzt steuerfrei z.B. an die Kinder verschenken, sofern er nicht vor Ablauf von 3 Jahren stirbt. Hohe Beträge werden natürlich durch Banküberweisung übertragen, was der Handschenkung gleichkommt. Mit dem Geld könnte das Kind z.B. das elterliche Haus kaufen. Im Fall des notariellen Kaufs fällt jedoch eine Grunderwerbsteuer in Höhe von rund 14% an.

Weit günstiger ist es, alle 3 Jahre einen Teil des Grundstücks z.B. im Wert von 175 000 € auf das Kind durch einen notariellen Schenkungsvertrag zu übertragen. Dann fällt zwar keine Grunderwerbsteuer an, jedoch Schenkungssteuer. Diese macht aber bei einem verschenkten Grundstücksanteil im Wert von 175 000 € nur rund die Hälfte der Grunderwerbsteuer aus. Wer früh mit dem Verschenken beginnt und immer 3 Jahre bis zur nächsten Schenkung wartet, vermeidet die hohe Progression bei der Erbschaftssteuer. Ein für Belgier völlig normaler Vorgang.

In der Region Brüssel-Hauptstadt beträgt die Schenkungssteuer für die direkte Linie:

€ 0,01 – 50.000 EUR 3% (2%)
€ 50.000 – 100.000 EUR 8% (5,3%)
€ 100.000 – 175.000 EUR 9% (6%)

Die in Klammern gesetzten Prozentsätze gelten für Grundstücke, die von der Familie genutzt werden.

 

Capture d’écran 2014-06-22 à 18.32.41Walter Grupp
Rechtsanwalt – Fachanwalt für Steuerrecht
comptable-fiscaliste agréé IPC
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Autor: Walter Grupp

One Comment

  1. Martin Lobinger

    Interessant zu wissen, dass in Belgien ein Elternteil durch Schenkung Geld unbegrenzt steuerfrei z.B. an die Kinder verschenken kann. Mein Onkel möchte ein Grundstück an seinen Sohn schenken. Er wäre überrascht zu hören, dass es in Belgien keinen in seiner Höhe begrenzten Freibetrag gibt.

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