Politik

Das Insolvenzverfahren läuft in Rostock

Capture d’écran 2014-06-22 à 11.43.44Nach einer Meldung der Stadtzeitung “Das ist Rostock” vom 1. April 2013 verlangte die kongolesische Regierung die Rückgabe des einzigen noch existierenden Kongoschiffes, das einst unter dem Namen “Charlesville” zwischen Belgien und seiner Kolonie Passagiere und Fracht transportierte, später an die DDR verkauft und in “Georg Büchner” umgetauft worden war. Laut Bericht wollte es die Regierung unter dem Namen “Patrice Lumumba” wieder in Dienst stellen.

Das war natürlich ein Aprilscherz.

Kein Aprilscherz dagegen: Das Insolvenzverfahren gegen den “Förderverein Traditionsschiff Rostock e. V.”, den Eigentümer des Schiffes, das im Stadthafen von Rostock liegt und bis Ende 2012 als Hotel- und Herbergsschiff diente, wurde am 15. März 2013 eröffnet und geht seinen gesetzlich vorgeschriebenen Gang. Rechtsanwalt Dr. Tobias Schulze (Rostock) wurde vom Amtsgericht zum Insolvenzverwalter bestellt.
 
Belgieninfo.net hat sich bei ihm über den Stand des Verfahrens unterrichtet.
 
Eigentümer zahlungsunfähig
 
In seiner Antwort geht der Anwalt sorgfältig und mit klarer rechtlicher Begründung auf das Verfahren ein. Der Insolvenzantrag ist mit Zahlungsunfähigkeit begründet worden. Wie der Insolvenzverwalter feststellt, war der Förderverein zahlungsunfähig, weil er fällige und demnächst fällig werdende Verbindlichkeiten nicht mehr decken konnte. Er bestätigt: Die MS Georg Büchner, “die den denkmalschutzrechtlichen Regelungen des Landes Mecklenburg – Vorpommern unterliegt, steht im Eigentum” des Fördervereins.
 
Der Verein schloss, wie es hieß, vor Monaten einen Kaufvertrag mit einem anonymen Bieter, der das Schiff kaufen und zur Verschrottung nach Litauen schleppen lassen will. Das scheiterte bisher am bestehenden, nicht aufgehobenen Denkmalschutz für die “Georg Büchner”. Der Eigentümer hatte vergessen, einen Aufhebungsantrag zu stellen. Der Landesdenkmalschutz Mecklenburg – Vorpommern blockierte die Aktion.
 
Die Macht des Insolvenzverwalters
 
Was geschieht nun, falls tatsächlich ein Kaufvertrag vorliegt? Als Insolvenzverwalter hat Dr. Schulze “zu entscheiden, ob Verträge, die er bei der Insolvenzmasse vorgefunden hat, durch ihn erfüllt werden”. Eine solche Entscheidung kann er, wie er schreibt, erst treffen, “wenn eine anschließende Regelung mit den Denkmalsbehörden herbeigeführt wird”. Das würde nach seiner Einschätzung noch im April erfolgen!
 
Rettung des Schiffs aus Belgien?
 
Seit längerer Zeit gibt es belgische Initiativen, besonders in Flandern, die das Schiff retten wollen. An der Spitze steht die Vereinigung “Watererfgoed Vlaanderen” (Maritimes Erbe Flandern), der sich über 75 Organisationen angeschlossen haben. Ihr Ziel ist es, das Schiff nach Belgien zu schleppen, wieder instand zu setzen, als “maritimes Erbe” zu bewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zwei mehrfach von der Vereinigung angekündigte Interessenten, die Transport und Instandsetzung des Schiffes finanzieren wollen, blieben bisher im Dunkeln. Und das Interesse der flämischen Regierung und der Stadt Antwerpen hielt sich ebenfalls in Grenzen.
 
Interessenten müssen sich wohl an den Insolvenzverwalter wenden. Wenn ein Interessent das Schiff erwerben und als Denkmal weiter nutzen will, “müsste dies entsprechend vertraglich vereinbart werden”. Bei Nichterfüllung müsse eine Vertragsstrafe fällig werden. Zusagen im Rahmen des Vertrages müssten “durch Finanzierungssicherheiten untersetzt” werden. Können das die belgischen Initiativen leisten?
 
Abwicklung in der Hand des Insolvenzverwalters
 
Wer das Schiff bekommt, bestimmt im Endergebnis der Insolvenzverwalter. Er hat sicherzustellen, dass “aufgelaufene Kosten sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind” und zu gewährleisten, “dass sämtliche Interessen der beteiligten Gläubiger gewahrt werden”. Nach Begleichung der Kosten würden die Insolvenzforderungen befriedigt. Sollte danach ein “Übererlös” vorhanden sein, ginge dieser entsprechend den Gemeinnützigkeitsregelungen an die Hansestadt Rostock. Sie müsste ihn für gemeinnützige Zwecke einsetzen, so Dr. Schulze.
 
Der Termin zur Berichterstattung und Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 22. Mai 2013 10 Uhr im Rostocker Amtsgericht anberaumt. Schnäppchenjäger haben nicht mehr viel Zeit.

 

Autor: Jan Kurlemann


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