Gesundheit

Sterbehilfe in Belgien

Die Anzahl der Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien ist 2017 erneut gestiegen. Hatten 2016 noch 2.028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, waren es 2017 2.309 Menschen, wie die Föderale Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) mitteilte. Der Großteil der Patienten (1.747) war demnach zwischen 60 und 89 Jahren alt. Drei Minderjährige erhielten den Angaben zufolge zwischen 2016 und 2017 aktive Sterbehilfe. Sie waren neun, elf und 17 Jahre alt.

Bei den meisten Patienten wurden demnach Krebs oder eine Kombination von „schweren und unheilbaren Krankheiten“ als Grund für die aktive Sterbehilfe angegeben; in 40 Fällen psychische Leiden. Das entspricht etwa dem Niveau des Vorjahres.

Leicht angestiegen sind die Fälle, in denen ein Arzt aktive Sterbehilfe aufgrund einer vorher ausgefüllten Patientenverfügung erteilte. Auffällig ist, dass 2017 fast ein Drittel der Patientenverfügungen bereits älter als 24 Monate war. Damit verdoppelte sich die Anzahl der älteren Patientenverfügung im Vergleich zum Vorjahr. Immer öfter wurde aktive Sterbehilfe laut FCEE auch in einem Pflegeheim ausgeführt. War dies 2016 noch bei 256 Fällen der Ort der aktiven Sterbehilfe, war es 2017 bei 348 Personen der Fall.

Laut der Kontrollkommission entsprachen alle Stellungnahmen den geltenden Regeln für aktive Sterbehilfe. Es sei daher nicht notwendig gewesen, Fälle zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Im März war ein belgischer Arzt aus der Kontrollkommission ausgetreten. Auslöser war ein Demenzpatient, der aktive Sterbehilfe erhielt und für den es dem Arzt zufolge keine Patientenverfügung gab. Der Patient sei auf Wunsch der Familie getötet worden. © kna/aerzteblatt.de

3 Comments

  1. mohammad chenany

    Hallo wie können sie mir hilfen.
    Ih suche eine klinik sterbhilfe. Wie muss ich finden. Können sie mir hilfen. danke

  2. klebefolie

    Für viele Menschen nicht verständlich aber ich finde es gut das es diese Hilfe gibt. Ich bin zwar noch Gesund aber man weiß ja nie, besser ist man informiert als nichts zu wissen. Vielen dank für den Artikel.

    Lg Lisa

  3. Alfons Van Compernolle

    Ein menschenwuerdiges Sterben fuer schwerkranke Menschen zu ermoeglichen , egal ob jung oder alt, ist fuer mich ein Zeichen der mitfuehlenden “Mitmenschlichkeit” !
    An dieser “mitfuehlende Mitmenschlichkeit” lassen leider sehr viele Staaten , auch Deutschland , unter diversen moralischen und ehtischen vorgeschobenen Gruenden, fehlen !
    Es sind aber nicht die “Buerger” denen es an Mitmenschlichkeit fehlt , sondern die Politik die schon lange den realen Kontakt zum Volk verloren hat und die Kirchen, diese mit ihrer Scheinheiligkeit und ueberholten Moral & Ehtikvorstellungen , welche sie selber zu jeder Zeit , wenn es um eigene Interessen & Beduerfnisen ging ( Kriege – Kinderschaenderei – Unkeuschheit etc) gebrochen hat , an menschlichen Mitgefuehl hat fehlen lassen !

    Ich finde die Belgische & Niederlaendische Gesetzgebung zur Sterbehilfe gut und richtig !

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