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Punkte-Führerschein in Belgien: Ein neuer Anlauf?

Von Reinhard Boest

Kommt er nun oder kommt er nicht? Die Rede ist vom “Punkte-Führerschein” in Belgien, einem System der Sanktionierung von Verkehrsverstößen. Darüber liest man derzeit Widersprüchliches in den Zeitungen. Einerseits soll ein Vorschlag in den zuständigen Ministerien vorbereitet werden, andererseits kommt von den frankophonen Liberalen (MR) vorsorglich schon einmal ein Veto.

In den meisten europäischen Staaten gibt es – meistens seit vielen Jahren – einen Punkteführerschein, der vor allem auf Wiederholungstäter abzielt. Neben einem Bußgeld oder einer Strafe gibt es für jeden Verstoß je nach Schwere Punkte, die aufaddiert werden und bei Erreichen einer bestimmten Grenze zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Studien haben ergeben, dass Autofahrer den Verlust des Führerscheins mehr als ein Bußgeld fürchten. Wenn “nur” ein Bußgeld droht, könnte man unbegrenzt oft gegen Verkehrsregeln verstoßen, wenn man es sich “leisten” kann. Wiederholte, auch kleinere Verstöße lassen aber auch Rückschlüsse auf die Fahreignung zu; die Aussicht auf einen Führerscheinentzug soll daher nicht nur repressiv, sondern auch erzieherisch wirken, um auf mehr Sicherheit im Straßenverkehr hinzuwirken.

Nur in fünf Ländern in der EU gibt es (noch) keinen Punkteführerschein: Schweden, Finnland, Estland, Slowakei – und Belgien. In drei der vier Nachbarländer Belgiens existieren solche Regelungen dagegen bereits seit Längerem: in Deutschland seit 1974, in Frankreich seit 1992 und in Luxemburg seit 2002; in den Niederlanden ist es auf Trunkenheitsdelikte beschränkt.

Warum ist es in Belgien noch nicht so weit? Das ist eigentlich verwunderlich, denn das “Gesetz über die Straßenverkehrspolizei” sieht seit 1990 die Einführung eines Punktesystems vor. Allerdings ist diese Regelung bisher nicht durch eine erforderliche Verordnung der Regierung umgesetzt worden. Dabei geht es vor allem um die Details eines Punktekatalogs, also etwa darum, wieviele Punkte für welchen Verstoß “fällig”, wann Punkte wieder gestrichen und ob und welche erzieherischen Maßnahmen auf dem Weg bis zu einem Führerscheinentzug vorgesehen werden sollen. Mehrere Koalitionen unterschiedlicher Couleur hatten sich das Projekt vorgenommen, aber immer wieder war es gescheitert oder im Sande verlaufen. Dabei hat sicherlich eine Rolle gespielt, dass ein solches System nicht gerade populär sein dürfte. Daran mag auch Vize-Premierminister David Clarinval (MR) gedacht haben, als er gegenüber “La Libre Belgique” sofort erklärte, mit seiner Partei sei das “nicht zu machen”.

Das geltende Straßenverkehrsrecht in Belgien definiert zahlreiche Verstöße als Delikte (also nicht nur Ordnungswidrigkeiten wie etwa in Deutschland). Dafür kann bei schwereren Vergehen neben Geld- oder Freiheitsstrafen auch der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Beispiele sind Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Für viele weniger schwere – aber möglicherweise trotzdem gefährliche – Verstöße bleibt es dagegen bei Geldbußen, selbst bei mehrfacher Wiederholung, etwa geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder – ganz aktuell – die Nutzung des Smartphones am Steuer. Als Wiederholungstäter gilt auch nur derjenige, der denselben Verstoß innerhalb von drei Jahren erneut begeht. Nach einer Studie des auf Fragen der Mobilität spezialisierten belgischen Instituts VIAS ist es nur in Belgien möglich, mehrere verschiedene Verkehrsverstöße zu begehen, ohne durch mehr als Bußgelder “behelligt” zu werden. Hier könne ein Punktesystem Abhilfe schaffen. VIAS weist allerdings auch darauf hin, dass dafür “begleitende Maßnahmen” erforderlich seien, insbesondere konsequente Kontrollen und Ahndungen. Das zeigten die Erfahrungen etwa in Frankreich, wo auch durch das Punktesystem eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht worden sei.

Vor zwei Jahren, im November 2020, hatte Justizminister Vincent Van Quickenborne von den flämischen Liberalen (OpenVLD) das Projekt als prioritär für die laufende Legislaturperiode bezeichnet. Dabei gehe es nicht darum, kleine Verstöße schärfer zu ahnden, sondern man ziele auf die Wiederholungstäter, die betrunken, zu schnell und “unangepasst” Auto fahren. Die europäischen Statistiken zeigen, dass die belgischen Autofahrer gerade hier nicht gerade zu den Musterschülern zählen.

Jetzt sollen sich die zuständigen Ministerien für Inneres, Justiz und Verkehr auf einen Entwurf verständigen, der im Februar 2023 vorgelegt werden soll. Auf den Inhalt darf man gespannt sein. Allerdings wird wohl kaum das Rad neu erfunden werden; man wird sich voraussichtlich mehr oder weniger an bestehenden Modellen (etwa in Deutschland oder Frankreich) orientieren.

Sicher scheint aber schon jetzt, dass eine neue Regelung, wenn sie denn kommt, nicht vor Anfang 2024 in Kraft treten wird. Dann steht schon die nächste Wahl an, und es ist nicht auszuschließen, dass die Politik doch wieder der Mut verlässt.

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