frisch frittiert

Neue Freiheit für Fußgänger

Seit dem 11. Mai 2020 haben in der Brüsseler Innenstadt Fußgänger Vorfahrt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Brüsseler Stadtrat am 5. Mai 2020 zur Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, die der Nationale Sicherheitsrat im Rahmen der Corona-Krise erlassen hat. Das Vorrecht gilt nicht nur für die Zonen, die schon bisher Fußgängern vorbehalten waren wie Rue Neuve, Grand’Place oder De Brouckère/Anspach, sondern für alle Straßen innerhalb des “Pentagon”. Sie dürfen auch auf der Fahrbahn gehen, Autos müssen Rücksicht nehmen und dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. Passanten sollen also ausweichen können, weil auf den engen Bürgersteigen die Abstandsregeln nicht einzuhalten wären. Die Regelung ist zunächst auf drei Monate begrenzt. Sie soll im Lichte der Erfahrungen und nach Maßgabe der weiteren Entscheidungen des NSR ggf. überprüft werden. Eine Korrektur zeichnet sich schon ab: von der Geschwindigkeitsbegrenzung sind Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge bisher nicht ausgenommen. Autofahrer dürfen sich trösten: ab 1. Januar 2021 ist ganz Brüssel Zone 30 – dann können sie wieder richtig Gas geben…

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