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„Große Mehrheit gegen deutsche Pkw-Maut“

(v.l.n.r.) die Abgeordneten Pavel Svoboda (Tschechien), Claudia Schmidt (Österreich), Pascal Arimont (Belgien), Elżbieta Łukacijewska (Polen), Georges Bach (Luxemburg), Wim van de Camp (Niederlande)

Kritische Worte fand der ostbelgische Abgeordnete Pascal Arimont bei seiner Rede vor dem EU-Parlament in Straßburg: „Unsere Resolution zur deutschen Pkw-Maut spricht eine deutliche Sprache. Das Parlament akzeptiert nicht, dass ein notwendiges Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland von der Kommission einfach so auf Eis gelegt wurde.

Es freut mich”, fuhr er fort, “dass wir eine sehr breite und parteiübergreifende Mehrheit für dieses klare Statement in Richtung Kommission und Bundesregierung zu Stande gebracht haben. Diesen deutlichen Warnruf kann die Kommission nicht ignorieren. Der Druck aus dem Parlament ist dafür einfach zu enorm – und durch unsere Resolution jetzt auch für jeden erkennbar“, erklärte Arimont (CSP-EVP).

Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit 

Nachdem die von Arimont initiierte „Anti-Maut-Koalition“ die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc bereits im Februar zur deutschen Pkw-Maut interpelliert hatte, folgte jetzt eine entsprechende Resolution. Darin unterstreichen die Abgeordneten mit sehr deutlichen Worten, dass die Pläne für ein deutsches Mautsystem nach wie vor „grundlegende Prinzipien der Verträge verletzen, insbesondere, was die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit betrifft“. Der ostbelgische EU-Abgeordnete hatte sich im Vorfeld u.a. für eine unmissverständliche Aussage des Parlaments zur Nicht-Vereinbarkeit der deutschen Maut-Pläne mit EU-Recht stark gemacht.

Maut-Pläne werden zum Vertragsverletzungsverfahren

In dem Text der Resolution, der mit großer Mehrheit angenommen wurde (Ja: 510; Nein: 126, Enthaltung: 55), weisen die Abgeordneten „mit Nachdruck“ darauf hin, dass „jedes nationale System für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren, bei dem eine direkte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vorliegt, oder das mit nationalen steuerlichen Maßnahmen zugunsten der eigenen Staatsbürger kombiniert wird […], einen Verstoß gegen den […] Grundsatz der Nichtdiskriminierung darstellt“. Die deutschen Mautpläne stünden im Widerspruch zu den Leitprinzipien der Europäischen Union, seien der grenzüberschreitenden Mobilität abträglich und schadeten dem europäischen Binnenmarkt, so das Parlament.

Bereits nach der Interpellation der Anti-Maut-Koalition im Februar hatte die zuständige EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc betont, dass die Kommission die deutschen Maut-Pläne weiter prüfen werde und sie das betreffende Vertragsverletzungsverfahren noch nicht eingestellt habe. „Diese Maut verletzt die Grundprinzipien unserer Union, die die Kommission schützen muss“, hatte der ostbelgische EU-Abgeordnete damals in Richtung Kommissarin klar gemacht.

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