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Durchreisende als Organspender? Eine Frage aus dem deutsch-belgischen Recht

61c35250c2Täglich erreichen die Belgische Botschaft in Berlin viele Anfragen. Im Zeitalter des Computers und des Internets ist die EMail-Inbox morgens reichlich mit Post gefüllt von hauptsächlich deutschen und belgischen Bürgern, die sich mit ihrem Anliegen an die Botschaft wenden. Die Fragen, die man stellt, sind jeglicher Art und betreffen nicht nur konsularische Angelegenheiten, d.h. Anträge für Pässe, Visa usw. Manch eine Frage ist der Info-Abteilung schon etwas befremdlich vorgekommen, doch nach näheren Recherchen hat sie sich als nicht abwegig herausgestellt.

Vor einigen Wochen erhielt die Botschaft diese Frage:

„Diversen Quellen habe ich entnommen, dass in Ihrem Land grundsätzlich jedem Toten ohne dessen Zustimmung Organe entnommen werden können, wenn dieser nicht vorher der Organentnahme widersprochen hat. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich als deutscher Bürger bei der Durchfahrt durch Belgien als Organspender in Frage komme.”

Die Info-Abteilung schlug im Handbuch belgisches Recht” von Marc Lazarus (GEV-Verlag) nach und fand unter Kapitel 12 „Organspende“ unter 12.2. „Entnahme bei einer verstorbenen Person“ auf Seite 154 folgendes:

„Grundsätzlich ist die Entnahme von Organen und Gewebe von allen belgischen oder (seit mindestens sechs Monaten in Belgien wohnhaften) ausländischen Bürgern gestattet. Lehnt man jedoch eine Organspende ab, so ist es erforderlich, ein entsprechendes Formular bei der Gemeindeverwaltung auszufüllen, in dem die Ablehnung zum Ausdruck gebracht wird. Dieses Formular wird durch die Gemeindeverwaltung an das Nationalregister weitergeleitet, wo die entsprechende Weigerung vermerkt wird.”

Der Anfrager kommt als Durchreisender nicht als Organspender in Betracht, da er nicht in Belgien wohnhaft ist.

Dieser Beitrag erschien im letzten Newsletter “Nachbar Belgien”, herausgegeben von der Belgischen Botschaft in Berlin.

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