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“Vermiete bevorzugt an Expats…”

aVendreVon Christine Seeber.

So eine Annonce findet man nicht. Auch nicht sinngemäß bei Verkäufen. Manch einer mag sich das aber denken, glaubt man den Berichten und “Erfahrungen” vieler dieser Zugezogenen. Ob das positiv oder negativ zu bewerten ist, sei hier nicht diskutiert. Fakt ist, dass solche Beweggründe für die Wahl eines Mieters (oder Käufers) eindeutig diskriminierend sind und daher vom (belgischen) Gesetzgeber verboten werden. Kann sich der Vermieter seine potentiellen Mieter frei aussuchen? Muss er jeden nehmen? Welche Kriterien darf er anwenden, wenn mehrere Kandidaten zur Auswahl stehen und vor allem, muss er seine Auswahl begründen?

Grundsätzlich gilt in Belgien, so wie in den meisten zivilisierten Staaten der Welt, dass man nicht aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, Einkommen, Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse, Ethnie, Beruf, Hautfarbe, persönlichen Merkmalen etc. diskriminieren darf, auch nicht beim Abschluss eines privaten Mietvertrages ( eine erschöpfende Liste der verbotenen Diskriminierungsgründe findet sich in den jeweiligen Rechtsordnungen). Der Vermieter muss seine Auswahl eines Mieters nicht begründen. Ein abgelehnter Mieter kann sich aber an das Gericht wenden und Klage führen, wenn er meint, dass er diskriminiert worden ist. Er müsste dem Richter nachweisen, dass solche verbotenen Gründe zu seiner Ablehnung geführt haben. Stünde bspw. in einer Annonce wie in der Überschrift : ” Bevorzuge Expats..” oder ” “Keine Frauen…” , ” Keine Sozialhilfebezieher…”, dann wäre das ein starkes Indiz für das Vorliegen einer solchen gesetzeswidrigen Diskriminierung, die auch unter Strafandrohung steht.

In der Praxis ist natürlich der Nachweis das schwierigste, denn der Vermieter darf sich seine Mieter aussuchen, aber nur anhand von erlaubten und nachvollziehbaren Kriterien. Bspw. darf er die finanzielle Leistungsfähigkeit ins Kalkül ziehen, darf aber nicht darauf abstellen, ob das Einkommen des Mieters aus einem Beamtenverhältnis, einer freien Tätigkeit oder aus sonstigen (legalen) Zuflüssen stammt. Wohnen in einem Haus nur ältere Menschen, so muss er nicht an Studenten vermieten, sondern kann durchaus einer älteren Person den Vorzug geben.

Als Vermieter sollte man sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein, sich vielleicht auch geistig in die Lage eines Mieters versetzen und sich auf jeden Fall professionell durch Immobilienmakler, Anwalt oder Notar beraten lassen. So entgeht man vielen Problemen und kann sich in Sicherheit wiegen: Ein gutes Gewissen ist das beste Ruhekissen!

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