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Immobiliensteuer: ab 2017 Vorfahrt für den Brusseleir?

imagesVon RA Gert Verhellen.

Die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt plant eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Immobilien. Finanzminister Guy Vanhengel will den Wohnungserwerb für Neuankömmlinge interessanter machen. Der Hintergrund: im Rahmen der letzten Staatsreform wurden Teilbereiche der föderalen Steuerhoheit verstärkt auf die Regionen übertragen. Die Brüsseler Region bekam die Möglichkeit, in eigener Verantwortung eine andere Steuerpolitik als z.B. in der Wallonie durchzusetzen. Damit will sie jetzt beginnen.

Der Vorstoß des Finanzministers zielt darauf ab, dass Neuankäufe von Immobilien durch natürliche Personen ab 2017 innerhalb der Brüsseler Region steuerlich mehr als bisher gefördert werden. Der Freibetrag für die Einregistriersteuer (‚droits de registration’/‘registratierechten‘ – Grundstücksverkehrssteuer) soll um 100.000 Euro auf 175.000 erhöht werden. Damit wir die bisherige Steuerfreistellungsgrenze substanziell verbessert. Der Minister rechnet vor, dass dies für potentielle Käufer eine sofortige Ersparnis darstellt, denn sie können so knapp 22.000,- EUR bei einer Steuerrate von 12,5 % sparen.

Diese Einregistriersteuer ist wie bisher vom Käufer zu zahlen.

Allerdings will der Staat nicht auf Einnahmen verzichten, und hat deshalb nach Kompensation für den Ausfall gesucht. Das Ergebnis: Im Gegenzug soll für Immobilienkäufer ein noch bestehender jährlicher Steuervorteil in etwa gleicher Höhe gestrichen werden. Unterm Strich ergibt sich also ein Nullsummenspiel, das aber durchaus seine finanziellen Reize hat.

Bisher wurden für den Erwerb eines Eigenheims über die jährliche Einkommensteuererklärung Steuervorteile gewährt, die nun in der Brüsseler Region nicht mehr gelten sollen. Diese Steuervorteile werden laut dem Finanzminister durch die geplante Erhöhung des Steuerfreibetrages genau wettgemacht; mit dem Unterschied, dass ein in der Zeit verteilter Steuervorteil (bisherige Regelung) mit der vorgeschlagenen Novellierung als Steuervorteil sofort zuerkannt wird.

Auch die Schenkungssteuer soll entsprechend angepasst werden, insbesondere für Schenkungen unterhalb von 500.000,- EUR. Der Höchsttarif, der jetzt 24% beträgt, soll auf 9% abgesenkt werden.

VerhellenNoch eine Änderung soll die Abschaffung der jährlichen regionalen Steuer zu Lasten von Haushalten in Höhe von 89,- EUR darstellen.

Auch die ‚Agglomerationssteuer‘, die über die Einkommensteuerbescheide zusätzlich zu der Einkommensteuer und die Kommunale Steuer erhoben wird, soll gestrichen werden.

Es bleibt selbstverständlich nicht nur bei Steuerstreichungen. Um diese Steuerausfälle wettzumachen, ist eine generelle Grundsteuererhöhung (‚précompte immobilier‘ /‘onroerende voorheffing‘) geplant. Diese Vorschläge müssen noch innerhalb der Brüsseler Regionalregierung abgestimmt werden und dann auch dem normalen demokratischen Weg folgen. Es bleibt also noch spannend!

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