In der Woche vor Pfingsten kam es zum Showdown. Koalitionsabgeordnete schrien gegen den eigenen Ministerpräsidenten an. Es herrschten chaotische Zustände im föderalen Parlament Belgiens. Die flämischen Abgeordneten wollten über die Abschaffung des umstrittenen Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde abstimmen lassen. Die wallonisch-frankophonen Abgeordneten widersetzten sich, um ihre Interessen zu wahren. Es wurden alle möglichen Tricks aus der Mottenkiste geholt, um eine Abstimmung zu verhindern. Regierungschef Leterme selbst hatte keine Lösung anzubieten, nur die Absicht, dieses heiße Eisen in die Staatsreform einzubinden.
Der Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde, B-H-V, ist nach Feststellung des belgischen Verfassungsgerichtshofs grundgesetzwidrig, weil er nicht mit den Grenzen der belgischen Provinzen übereinstimmt. Dadurch können frankophone und flämische Einwohner in B-H-V für Brüsseler Kandidaten stimmen. Dies betrifft aber nur die föderalen Wahlen und die Wahlen zum Europäischen Parlament. Bei Wahlen in den Regionen, sprich Bundesländern, kann man seine Stimme nur in seiner Wohnregion abgeben, also nur in Flandern, Brüssel oder in der Wallonie.
Die derzeitige B-H-V-Regelung bietet den Frankophonen und ihren Parteien erhebliche Vorteile. Deshalb wollen sie auch nicht darauf verzichten, Grundgesetz hin oder her. In den 35 Gemeinden des Kreises B-H-V wohnen immerhin rund 150.000 Frankophone.
In letzter Minute erhob jetzt das Brüsseler Parlament Einspruch gegen die Absicht der flämischen Mehrheit, Brüssel aus dem Wahlkreis B-H-V zu entfernen und somit die Bezirke Halle und Vilvoorde wieder in den Gesamtwahlkreis Löwen einzugliedern. Die Frankophonen erklärten die Streitfrage zu einem gesetzlich vorgesehenen „conflit d´interêt“, einem Interessenkonflikt, und haben damit eine Abstimmung über dieses heikle Thema um 120 Tage verschoben. Bis dahin kann man neu beraten.
Damit ist das Thema nicht gelöst, sondern hängt nur am seidenen Faden. Die Koalitionsregierung Leterme, bestehend aus zwei flämischen und drei frankophonen Parteien, hat jetzt noch nicht den Hut nehmen müssen. Für Lösungsvorschläge seitens der Regierung gibt es jetzt sogar mehr Zeit, als Leterme angekündigt hatte. Er wollte seine Vorschläge zu einer ausgehandelten Lösung für B-H-V zusammen mit einer beabsichtigten Staatsreform bereits Mitte Juli vorlegen, also bereits in zwei Monaten. Theoretisch hat er jetzt vier Monate Zeit.
Ob es aber jemals zu einer einvernehmlichen Lösung des Problems B-H-V kommt ist weiterhin mehr als fraglich. Auf frankophoner Seite gibt es den Wunsch nach Ausbreitung Brüssels wenigstens um die sechs flämischen Gemeinden mit sogenannten Sprach-Fazilitäten. Dort sind mehrere demokratisch gewählte Bürgermeister noch immer nicht offiziell in ihren Ämtern bestätigt worden. Nach Auffassung der Flamen haben sie gegen die Gemeindewahlordnung verstoßen.
Die flämische Seite besteht darauf, dass der grundgesetzwidrige Wahlkreis ganz einfach aufgehoben wird. Auch die Idee, aus B-H-V per Gesetz einen föderalen Wahlkreis zu machen, ist umstritten. Dies würde nach der jetzigen Lage ebenfalls auf den Widerspruch des Verfassungsgerichts stoßen, weil man in Belgien nicht nach unterschiedlichen Kriterien zur Wahl gehen dürfe. Dann müsste das ganze Land wieder zu einem föderalen Wahlkreissystem übergehen. Nur einzelne Kandidaten zu benennen, die sich überall zur Wahl stellen könnten, das geht nach Auffassung von Staatsrechtlern auch nicht.
Wie eine verhandelte Lösung des Problems B-H-V also aussehen könnte, weiß zurzeit niemand so recht. Und somit bleibt das Schwert von Damokles weiterhin über den Köpfen der Regierung Leterme hängen.






