Wann endet die belgische Regierungskrise? Wann wird die amtierende Regierung unter Yves Leterme ersetzt durch eine vom Parlament gewählte, neue föderale Exekutive? Richtig ist: Eine Regierungsbildung mit einfacher Mehrheit wäre selbst mit den heutigen Partnern jederzeit möglich, ist aber derzeit nicht gewollt - so lange noch Hoffnung besteht, eine Mehrheit für eine grundlegende Reform des Staates zu finden.
Unter Verfassungsrechtlern hat eine Diskussion über die Frage begonnen, ob Belgien tatsächlich jahrelang von einer eigentlich aus dem Amt scheidenden, also nicht mehr legitimierten Regierung geführt werden darf? Oder ob Belgien aufgrund seiner veralteten oder gar lückenhaften Verfassung im Chaos versinken werde wie einst die Weimarer Republik, weil das Land nur noch mit „Notstandsgesetzen“ einer Übergangsregierung verwaltet werden kann?
In einem Grundsatzurteil vom 26. Mai 1999 definierte der Kassationshof die Befugnisse einer Übergangsregierung z.B. wie folgt:
Laufende Angelegenheiten
Wenngleich die Verfassung die Befugnisse geschäftsführender Minister nicht ausdrücklich beschränke, folge aus der Verfassung, dass Minister den gesetzgebenden Kammern gegenüber verantwortlich seien. Da geschäftsführende Minister jedoch keine politische Verantwortung mehr tragen würden, befänden Sie sich außerhalb des Rahmens der Verfassung und dürften nur „laufende Angelegenheiten“ abhandeln. Diese seien Angelegenheiten, die, „weil sie keine wichtigen politischen Probleme betreffen, gemäß der normalen Verfahren und in den normalen Fristen abgehandelt werden und daher die tägliche Arbeit eines Ministeriums darstellen und solche, deren Lösung keinen Aufschub zulässt, wenngleich sie nicht zum Tagesgeschäft gehören.“
Gehört z.B. ein Mehrjahreshaushalt, wie ihn jetzt die EU von Belgien verlangt, zum täglichen Geschäft oder lässt er keinen Aufschub zu? Hierüber kann und wird man trefflich streiten.
Das belgische Parlament hat nach seinem verfassungsgemäßen Auftrag dafür zu sorgen, dass der König nicht gegen den Willen des Volkes regiert (Leopold I soll diese Maßregelung seiner Person übrigens als sehr störend empfunden haben). Als Mittelsmänner, oder wenn man so will, als „Prügelknaben“ zwischen der „unverletzlichen“ Person des Königs und dem Parlament dienen die Minister: sie alleine können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Parlament nicht mit einem königlichen Erlass einverstanden ist.
Das Parlament muss nicht handeln
Das Parlament wird hingegen nicht von der Verfassung gezwungen oder gar aufgefordert, selber für eine Regierung zu sorgen. Nun wird auch deutlich, warum die Parteivorsitzenden ständig beim König vorstellig werden um von ihm Aufträge zu erhalten – es sind auch heute nach der Verfassung eigentlich immer noch seine Minister...
Der vollständige Text der Erörterungen über die verfassungsrechtlichen Hintergründe zur Regierungskrise in Belgien, verfasst von Rechtsanwalt/Advocaat
Matthias Müller-Trawinski, steht hier zum
download bereit. Wer im Übrigen einmal selber Lust hat, die Verfassung Belgiens zu studieren: auf der Internetseite des belgischen Senats findet sich
eine deutsche Übersetzung.
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